Erweiterungen der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE

Jeder, der als Fahrlehrer arbeiten möchte muss zunächst mal die Berechtigung erwerben Klasse B und BE ausbilden zu dürfen. Dies ist die sogenannte „Brot-und-Butter-Klasse“, da hier auch die meisten Fahrerlaubnisse erworben werden.

Wer aber ein bisschen Abwechslung im Berufsalltag möchte kommt nicht umhin auch andere Klassen anzubieten. Wir bilden Sie deshalb auch zum Klasse A (Motorrad), Klasse CE (LKW, Lastzug) und Klasse DE (Bus) Fahrlehrer aus. Gerade in diesen Bereichen werden neue engagierte Fahrlehrer gesucht, da diese Klassen heute nicht mehr jeder Fahrlehrer der Klasse BE  ohne weiteres erwerben kann. Voraussetzung für die Erteilung ist jeweils der Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse.

Außerdem muss man um Fahrlehrer der

  • Klasse A zu werden seit 2 Jahren die Fahrerlaubnisklasse A2,
  • Klasse DE zu werden seit 2 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse D,
  • Klasse CE zu werden seit 2 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse CE

besitzen.

Fehlen die 2 Jahre Besitz der Klassen D oder CE kann dies ausgeglichen werden durch:

  • Eine mindestens halbjährige hauptberufliche Tätigkeit als Bus bzw. LKW Fahrer oder
  • Mindestens 60 Fahrstunden in einer entsprechenden Fahrschule

Sie suchen einen engagierten Kollegen? Dann werden Sie Ausbildungsfahrlehrer. Anschließend dürfen Sie Ihren eigenen Nachwuchs ausbilden. Hierfür ist eine fünftägige Weiterbildung zu besuchen. Diese darf bei Erteilung der Berechtigung nicht länger als 2 Jahre zurück liegen. Voraussetzung ist der Besitz der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE seit mindestens 3 Jahren.

Auch als ASF oder FES Seminarleiter hat man die Möglichkeit sich ein weiteres Feld in unserem abwechslungsreichen Beruf zu erschließen. Hierfür ist jeweils Voraussetzung:

  • Fahrlehrerlaubnis der Klassen BE und A
  • Innerhalb der letzten 5 Jahre 3 Jahre hauptberuflich als Fahrlehrer theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben
  • Nicht mehr als 2 Punkte im Fahreignungsregister
  • Innerhalb der letzten 2 Jahre an einem viertägigen Grundkurs und an einem viertägigen Seminarspezifischen Kurs teilgenommen haben
  • Bei FES Seminarleitern ist weitere Voraussetzung, die Hospitation einer vollständigen Einheit „Verkehrspädagogik“ bei einem Kollegen und
  • Die Durchführung einer vollständigen Einheit „Verkehrspädagogik“ unter der Aufsicht der Lehrgangsleitung

Wer sich als Fahrlehrer selbstständig machen möchte muss hierfür ein 70 stündiges BWL Seminar besucht haben. Weiter Voraussetzungen sind unter anderem

  • Seit mindestens 2 Jahren hauptberuflich Fahrschüler ausgebildet haben
  • Mindestens 25 Jahre alt sein

Bei uns können Sie all diese Qualifikationen erwerben. Kontaktieren Sie uns gerne.

Unser Angebot für Sie:

Kurs A Fahrlehrer (ein Monat):                        2400€

Kurs CE oder DE Fahrlehrer (zwei Monate):   5300€
Nur zweiter Monat:                                           2600€

AFL Einweisungsseminar:               790€

Grundeinweisung Seminarleiter:      650€
Programmeinweisung ASF:             650€

BWL – Seminar:                              1250€
Programmeinweisung FES:             650€

Fahrlehrerlaubnis Klasse A

Sie sind bereits Fahrlehrer der Klasse BE?

Sie suchen etwas Abwechslung?

Sie fahren gerne Motorrad?

Sie erklären anderen gerne wie man richtig Motorrad fährt?

Dann melden Sie sich bei uns um Klasse A Fahrlehrer zu werden!

Fahrlehrerlaubnis Klasse CE

Sie besitzen den Fahrlehrerschein der Klasse BE?

Sie wollen „hoch“ hinaus?

Sie streben nach einer neuen Herausforderung?

Dann melden Sie sich noch heute bei uns um Fahrlehrer der Klasse CE zu werden

Berufskraftfahrer-Qualifizierung

Fahrlehrererlaubnisse der Klasse CE berechtigen Sie außerdem:

  • Berufskraftfahrer aus- und weiterzubilden
  • Kl.-T-Fahrschüler auszubilden

Seit 10.09.2009 müssen grundsätzlich alle Berufskraftfahrer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE, die gewerblich Güter transportieren, neben dem Führerschein eine Grundqualifikation nachweisen.

Außerdem müssen a l l e Berufskraftfahrer regelmäßig an einer 35 stündigen Weiterbildung teilnehmen, die alle 5 Jahre wiederholt werden muss. Für diese Aufgaben werden ebenfalls viele CE-Fahrlehrer benötigt.

Fahrlehrerlaubnis Klasse DE

Sie besitzen den Fahrlehrerschein der Klasse BE?

Sie sind Inhaber der D- bzw. DE-Fahrerlaubnis?

Sie streben nach einer höheren Herausforderung?

Sind bereit, noch einmal die Schulbank zu drücken, und fühlen sich stark für die Prüfungen in Fachkunde und Fahrpraxis?

Dann melden Sie sich bei uns. Wir vermitteln Ihnen das nötige Rüstzeug um zukünftige Busfahrer auszubilden

Berufskraftfahrer-Qualifikation

Die Fahrlehrererlaubnisse der Klasse DE berechtigen Sie außerdem:

  • Berufskraftfahrer aus- und weiterzubilden

Seit 10.09.2008 müssen alle Berufskraftfahrer der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE, die gewerblich Personen transportieren neben dem Führerschein eine Grundqualifikation nachweisen.

Außerdem müssen alle Berufskraftfahrer bis 2013 an einer 35-stündigen Weiterbildung teilnehmen und diese alle 5 Jahre wiederholen.

Auch hierfür werden künftig viele qualifizierte DE-Fahrlehrer benötigt.