Berufszugang

Fahrlehrerausbildung Klasse BE

Wer in Deutschland als Fahrschüler ausbilden möchte, muss im Besitz einer Fahrlehrerlaubnis (Fahrlehrerschein) und in einer Fahrschule angestellt sein.

Die Ausbildung zum Fahrlehrer muss in einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte im Vollzeitunterricht erfolgen.

Die Fahrlehrerausbildungsordnung erlaubt generell keine andere Ausbildungsform.

Unsere Ausbildungsstätte unterliegt einer permanenten Qualitätskontrolle durch die Aufsichtsbehörde sowie einer freiwilligen Zertifizierung.

Wie wird man nun Fahrlehrer bzw. Fahrlehrerin?

  • Sie absolvieren im ersten Monat eine Phase zum Kennenlernen an unserem Ausbildungsinstitut wie auch in der Ausbildungsfahrschule
  • Danach folgt ein siebenmonatiger Kurs in unserem Ausbildungsinstitut
  • gegen Ende des Kurses bestehen Sie die fahrpraktische Prüfung mit Solo-Pkw und Anhängerzug der Klasse BE
  • im 9. Monat bereiten Sie sich in 2 Wochen unter unserer Anleitung auf die Fachkundeprüfung vor
  • Sie bestehen die mündliche und die schriftliche Fachkundeprüfung und erhalten die Anwärterbefugnis
  • es schließt sich ein 4-monatiges Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule an
  • während und am Ende dieses Praktikums sind Sie für 2 bzw. 4 Tage zur Auswertung bei uns
  • wenn Sie nun noch in den Pädagogikprüfungen nachweisen, dass Sie Ihre Fahrschüler in Theorie und Praxis ausbilden können, bekommen Sie den unbefristeten Fahrlehrerschein
  • jetzt können Sie im gesamten Bundesgebiet als Fahrlehrer(in) tätig werden.